Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Wenn Ihre Verantwortung nicht am Stecker aufhören sollElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten



FAQ´s zur Elektrofachkraft

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die der Unternehmer in einer Arbeitsanweisung genau festlegt. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf nur jene Tätigkeiten ausführen, für die sie ausgebildet und betriebsintern beauftragt wurde.
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten führt wiederkehrende, klar definierte elektrotechnische Arbeiten aus, die der Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung festlegt. Typische Beispiele sind das Anschließen von Geräten wie Leuchten oder Herden, der Austausch von Steckdosen und Schaltern, Reparaturen an Steckern, wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln sowie elektrische Installationen in Möbeln, wie z. B. Beleuchtung, Steckdosen oder USB-Ladepunkte. Alle Arbeiten erfolgen an Anlagen bis 1.000 V AC bzw. 1500 V DC und ausschließlich spannungsfrei.
Die Kurse sind speziell für Gewerke zugeschnitten, z. B. Holz, Metall, Bau/Ausbau, Land- und Baumaschinen sowie SHK. Bei Einzelfragen zur Anwendbarkeit im speziellen Gewerk beraten wir gern.
Der Grundkurs erstreckt sich über zwei Wochen, jeweils Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr. Die Nachqualifizierung findet an einem Freitag statt und dauert einen Tag. Termine entnehmen Sie bitte unserer Website.
Ja, am letzten Kurstag findet eine Prüfung statt.
Wer ohne EFKffT-Qualifikation elektrotechnische Arbeiten ausführt, riskiert Haftungsansprüche, Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Berufsgenossenschaft (BG) wertet solche Fälle in der Regel als grobe Fahrlässigkeit. Die Verantwortung liegt beim Unternehmer, der laut DGUV Vorschrift 3 verpflichtet ist, nur fachkundig befähigte Personen einzusetzen.
Die HWK nimmt keine verbindliche Einstufung vor. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber bzw. bei der VEFK. Wir bieten jedoch unverbindliche Hinweise und Beratungen an, um Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen.


Kurse und Preise

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten







Damit die Qualifikation dauerhaft auf dem aktuellen Stand bleibt, empfehlen wir gemäß TRBS 1203 eine regelmäßige Nachqualifizierung im Abstand von drei Jahren. Für diese Nachqualifizierung bieten wir einen kompakten und praxisorientierten Auffrischungskurs an. 





Katja Farinetti

Kotterner Str. 39

87435 Kempten

Tel. 0831 52318-37

katja.farinetti--at--hwk-schwaben.de

Raphaela Knoll

Siebentischstraße 52 - 58

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Tel. 0821 3259-1430

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