Vollzeitkurs in AugsburgElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe
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Ziel der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Immer wieder fallen bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Bestimmte, klar abgegrenzte Arbeiten können jedoch im Rahmen von festgelegten Tätigkeiten von entsprechend qualifizierten Personen übernommen werden. Diese "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" werden nach DGUV-Grundsatz 303-001 ausgebildet und können anschließend durch den verantwortlichen Unternehmer bestellt und fachgerecht eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und Ausbaugewerbe bzw. entsprechende Berufserfahrung als Voraussetzung für die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT).
Zielgruppe
Meister, Gesellen oder fachlich vergleichbare Mitarbeitende aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, zum Beispiel aus der Rollladen-, Sonnenschutz- und Tor- bzw. Türanlagentechnik, der Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (SHK), ausbaugewerblichen Bereichen wie Maler, Lackierer, Maurer oder Stuckateur sowie aus dem Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk.
Vorteile der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe
- Sachgerechte Ausführung von Bau-, Ausbau- und Elektroarbeiten aus einer Hand
- Schnellere und kosteneffizientere Projektabwicklung
- Reduzierung von Warte- und Abstimmungszeiten auf der Baustelle
- Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz
- Rechtssicherheit durch qualifizierte Ausführung festgelegter Tätigkeiten
- Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben
- Erhöhung der Arbeitssicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen
- Steigerung der Kundenzufriedenheit durch umfassenden Service
Kursgebühr
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Bau- und Ausbaugewerbe
derzeit 1.600 €
inkl. Skripten und Prüfungsgebühr
Damit die Qualifikation dauerhaft auf dem aktuellen Stand bleibt, empfehlen wir gemäß TRBS 1203 eine regelmäßige Nachqualifizierung im Abstand von drei Jahren. Für diese Nachqualifizierung bieten wir einen kompakten und praxisorientierten Auffrischungskurs an.
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