Vollzeitkurs in AugsburgElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Holzhandwerk
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Ziel der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Immer wieder fallen bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Bestimmte, klar abgegrenzte Arbeiten können jedoch im Rahmen von festgelegten Tätigkeiten von entsprechend qualifizierten Personen übernommen werden. Diese "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" werden nach DGUV-Grundsatz 303-001 ausgebildet und können anschließend durch den verantwortlichen Unternehmer bestellt und fachgerecht eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Holzhandwerk (z. B. Tischler/in, Schreiner/in, Holzmechaniker/in) oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit erforderlich. Die vorhandene Qualifikation muss durch eine zusätzliche elektrotechnische Ausbildung ergänzt werden können, damit festgelegte elektrotechnische Arbeiten fachgerecht und sicher ausgeführt werden können.
Zielgruppe
Meister, Gesellen oder fachlich vergleichbare Mitarbeitende aus dem Holzhandwerk, zum Beispiel Tischler, Schreiner, Küchenmonteure bzw. Küchenbauer, Möbelbauer oder Möbeltischler, Parkettleger und Bodenleger mit elektromechanischen Maschinen sowie Fenster- und Türenbauer (inklusive Rollladen- oder Antriebsmontage bei Holzfenstern).
Vorteile der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Holzhandwerk
- Sachgerechte Auftragserledigung aus einer Hand
- Schnellere und kostengünstigere Auftragsabwicklung
- Höhere Kundenzufriedenheit durch kompetente Beratung und Betreuung
- Geringe berufliche Ausfallzeit durch kompaktes Lehrgangskonzept
- Erhalt des Versicherungsschutzes des Unternehmens
- Gewährleistung der gesetzeskonformen Ausstattung des Unternehmens
- Erhöhung der Sicherheit beim täglichen Umgang mit elektrischen Geräten
Kursgebühr
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
im Holzhandwerk
derzeit 1.600 €
inkl. Skripten und Prüfungsgebühr
Damit die Qualifikation dauerhaft auf dem aktuellen Stand bleibt, empfehlen wir gemäß TRBS 1203 eine regelmäßige Nachqualifizierung im Abstand von drei Jahren. Für diese Nachqualifizierung bieten wir einen kompakten und praxisorientierten Auffrischungskurs an.
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