Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk erfolgt gemäß den Vorgaben für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach VDE 0701 und 0702 sowie nach DGUV-V3, TRBS 1201 und TRBS 1203.
Um die Arbeiten als Elektrofachkraft für festglegte Tätigkeiten auch weiterhin dauerhaft durchführen zu dürfen, sind Sie verpflichtet, Ihre elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen.
Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.
Auffrischung der Grundkenntnisse, Änderung der Vorschriften, theoretischer Wissenstest, fachpraktischer Test, Aktualisierung Ihrer Qualifikation "Elektrofachkraft für festbgelegte Tätigkeiten".