Nachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 230,00 €

Unterricht

20.09.2024

Freitag, 7.30 bis 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std.

Lehrgangsort

Siebentischstraße 52 - 58
86161 Augsburg
Lehrsaal

Sundime Ismaili Sulejmani

Tel. 0821 3259-1325

sundime.ismaili-sulejmani--at--hwk-schwaben.de

Öffnungszeiten

Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:30 Uhr

Angebotsnummer 108807-0

Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk erfolgt gemäß den Vorgaben für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach VDE 0701 und 0702 sowie nach DGUV-V3, TRBS 1201 und TRBS 1203.

Um die Arbeiten als Elektrofachkraft für festglegte Tätigkeiten auch weiterhin dauerhaft durchführen zu dürfen, sind Sie verpflichtet, Ihre elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen.

Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.
Auffrischung der Grundkenntnisse, Änderung der Vorschriften, theoretischer Wissenstest, fachpraktischer Test, Aktualisierung Ihrer Qualifikation "Elektrofachkraft für festbgelegte Tätigkeiten".

Zielgruppe

Zielgruppe Alle Elektrofachkräfte, deren Erst- oder Nachschulung maximal drei Jahre zurückliegt. Wir bieten diesen Kurs allen an, die den Abschluss "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" absolviert haben - egal bei welcher Institution! Bitte beachten Sie Interessenten aus dem Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk benötigen die "Nachqualifizierung der Elektrofachkraft im Sanitär- und Heizungshandwerk". Diese Qualifizierung können Sie an unserem Standort Kempten oder bei der Innung Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik, Augsburg, Tel. 0821 80846-0 absolvieren.

Information

Um die Arbeiten als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auch weiterhin dauerhaft durchführen zu dürfen, sind Sie verpflichtet, Ihre elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen. Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.

Dozent

Benjamin Streitel

Abschluss

Zertifikat

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingung Voraussetzung für die Teilnahme: abgeschlossener Grundkurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

Lehrplan

Zertifizierung