Nachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk

ausreichend freie Plätze

Dozent unterrichtet Azubis. Azubis hören zu.
Heiko Kubenka

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Gebühren

Kurs: 260,00 €

Unterricht

16.10.2026

Freitag, 7.30 bis 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Lehrsaal

Kontakt

Petra Werk

Tel. 0821 3259 1363

petra.werk--at--hwk-schwaben.de

Öffnungszeiten

Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 13:30 Uhr

Details

Angebotsnummer 109112-0

Die Weiterbildung sowie die Nachqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk orientiert sich an DGUV Grundsatz 303-001 und DGUV-V3, für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach VDE 0701 und 0702 sowie nach TRBS 1201 und TRBS 1203.

Kursinhalte

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
  • Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
  • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an alle Elektrofachkräfte, deren Erst- oder letzte Nachschulung maximal drei Jahre zurückliegt und die den Abschluss "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erworben haben – unabhängig von der Ausbildungsinstitution. Bitte beachten Sie Interessenten aus dem Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk benötigen die "Nachqualifizierung der Elektrofachkraft im Sanitär- und Heizungshandwerk". Diese Qualifizierung können Sie an unserem Standort Kempten oder bei der Innung Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik, Augsburg, Tel. 0821 80846-0 absolvieren.

Information

Um die Arbeiten dauerhaft durchführen zu dürfen, ist jede Elektrofachkraft verpflichtet, die elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen. Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Hinweis

inkl. Skripten und Prüfungsgebühr

Teilnahmebedingungen

Abgeschlossener Grundkurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

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