Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Rawpixel.com - Fotolia

Wenn Ihre Verantwortung nicht am Stecker aufhören sollElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Hier anmelden



Ziel der Elektrofachkraft

Immer wieder fallen bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Bestimmte, klar abgegrenzte Arbeiten können jedoch im Rahmen von festgelegten Tätigkeiten von entsprechend qualifizierten Personen übernommen werden. Diese "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" werden nach DGUV-Grundsatz 303-001 ausgebildet und können anschließend durch den verantwortlichen Unternehmer bestellt und fachgerecht eingesetzt werden.



Voraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.



Vorteile der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

  • Sachgerechte Auftragserledigung aus einer Hand
  • Schnellere und kostengünstigere Auftragsabwicklung
  • Höhere Kundenzufriedenheit durch kompetente Beratung und Betreuung
  • Geringe berufliche Ausfallzeit durch kompaktes Lehrgangskonzept
  • Erhalt des Versicherungsschutzes des Unternehmens
  • Gewährleistung der gesetzeskonformen Ausstattung des Unternehmens
  • Erhöhung der Sicherheit beim täglichen Umgang mit elektrischen Geräten


FAQ´s zur Elektrofachkraft

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die der Unternehmer in einer Arbeitsanweisung genau festlegt. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf nur jene Tätigkeiten ausführen, für die sie ausgebildet und betriebsintern beauftragt wurde.
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten führt wiederkehrende, klar definierte elektrotechnische Arbeiten aus, die der Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung festlegt. Typische Beispiele sind das Anschließen von Geräten wie Leuchten oder Herden, der Austausch von Steckdosen und Schaltern, Reparaturen an Steckern, wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln sowie elektrische Installationen in Möbeln, wie z. B. Beleuchtung, Steckdosen oder USB-Ladepunkte. Alle Arbeiten erfolgen an Anlagen bis 1.000 V AC bzw. 1500 V DC und ausschließlich spannungsfrei.
 
Die Kurse sind speziell für Gewerke zugeschnitten, z. B. Holz, Metall, Bau/Ausbau, Land- und Baumaschinen sowie SHK. Bei Einzelfragen zur Anwendbarkeit im speziellen Gewerk beraten wir gern.
Der Grundkurs erstreckt sich über zwei Wochen, jeweils Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr. Die Nachqualifizierung findet an einem Freitag statt und dauert einen Tag. Termine entnehmen Sie bitte unserer Website.
 
Ja, am letzten Kurstag findet eine Prüfung statt.
Wer ohne EFKffT-Qualifikation elektrotechnische Arbeiten ausführt, riskiert Haftungsansprüche, Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Berufsgenossenschaft (BG) wertet solche Fälle in der Regel als grobe Fahrlässigkeit. Die Verantwortung liegt beim Unternehmer, der laut DGUV Vorschrift 3 verpflichtet ist, nur fachkundig befähigte Personen einzusetzen.
 
Die HWK nimmt keine verbindliche Einstufung vor. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber bzw. bei der VEFK. Wir bieten jedoch unverbindliche Hinweise und Beratungen an, um Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen.


Kurse und Preise

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten





 (* ab 01.04.2026 1.600 €)



Nach der Schulung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ werden die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Prüfung nachgewiesen. Bei Bestehen wird ein Zertifikat ausgestellt, das die erfolgreiche Qualifizierung nach DGUV-Grundsatz 303-001 bestätigt.

amh-online



 



Nachqualifizierung Elektrofachkraft

Um die Arbeiten dauerhaft durchführen zu dürfen, ist jede Elektrofachkraft verpflichtet, die elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen

Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.



 Wichtiger Hinweis:
Spätestens alle drei Jahre müssen Sie Ihr Wissen auffrischen.





Zielgruppe zur Nachqualifizierung Elektrofachkraft

Alle Elektrofachkräfte, deren Erst- oder letzte Nachschulung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich an alle, die den Abschluss „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erworben haben – unabhängig von der Ausbildungsinstitution.

www.amh-online.de



Teilnahmebedingungen

Abgeschlossener Grundkurs zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".



Kurse und Preise



 

Bitte beachten Sie:
Interessenten aus dem Sanitär(Installateur)- und Heizungsbauerhandwerk benötigen die spezielle „Nachqualifizierung der Elektrofachkraft im Sanitär- und Heizungshandwerk“. Diese Qualifizierung können Sie an unserem Standort Kempten oder bei der Innung Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik, Augsburg, Tel. 0821 80846-0 absolvieren.

 

Katja Farinetti

Kotterner Str. 39

87435 Kempten

Tel. 0831 52318-37

katja.farinetti--at--hwk-schwaben.de

Petra Werk

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1363

petra.werk--at--hwk-schwaben.de