
Wenn Ihre Verantwortung nicht am Stecker aufhören sollElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Ziel
Immer wieder fallen bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Bestimmte, klar abgegrenzte Arbeiten können jedoch im Rahmen von festgelegten Tätigkeiten von entsprechend qualifizierten Personen übernommen werden. Diese "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" werden nach DGUV-Grundsatz 303-001 ausgebildet und können anschließend durch den verantwortlichen Unternehmer bestellt und fachgerecht eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Vorteile
- Sachgerechte Auftragserledigung aus einer Hand
- Schnellere und kostengünstigere Auftragsabwicklung
- Höhere Kundenzufriedenheit durch kompetente Beratung und Betreuung
- Geringe berufliche Ausfallzeit durch kompaktes Lehrgangskonzept
- Erhalt des Versicherungsschutzes des Unternehmens
- Gewährleistung der gesetzeskonformen Ausstattung des Unternehmens
- Erhöhung der Sicherheit beim täglichen Umgang mit elektrischen Geräten
Kurse und Preise
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- im Holzhandwerk
derzeit 1.525,00 €*
inkl. Skripten und Prüfungsgebühr
- im Metallhandwerk
derzeit 1.525,00 €*
inkl. Skripten und Prüfungsgebühr
- Bau- und Ausbaugewerbe
derzeit 1.525,00 €*
inkl. Skripten und Prühfungsgebühr
- im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk
derzeit 1.525,00 €*
inkl. Skripten und Prüfungsgebühr
- im Sanitär (Installateur) und Heizungsbauer-Handwerk
derzeit 1.010,00 €
inkl. Skripten und Prüfungsgebühr
(* ab 01.04.2026 1.600 €)
Nach der Schulung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ werden die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Prüfung nachgewiesen. Bei Bestehen wird ein Zertifikat ausgestellt, das die erfolgreiche Qualifizierung nach DGUV-Grundsatz 303-001 bestätigt.
Die nächsten Kurse zur Elektrofachkraft für Sie
10.11.2025 - 20.11.2025: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metall- oder Schreinerhandwerk
Augsburg
08.12.2025 - 18.12.2025: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Land- und Baumaschinenmechatronikerhandwerk
Augsburg
12.01.2026 - 22.01.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Holzhandwerk
Augsburg
16.01.2026 - 07.02.2026: WochenendeElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
Kempten
02.02.2026 - 12.02.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe
Augsburg
13.04.2026 - 23.04.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk
Augsburg
11.05.2026 - 21.05.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Holzhandwerk
Augsburg
08.06.2026 - 18.06.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bau- und Ausbaugewerbe
Augsburg
13.07.2026 - 23.07.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk
Augsburg
07.09.2026 - 17.09.2026: VollzeitElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Holzhandwerk
Augsburg
Nachqualifizierung
Um die Arbeiten dauerhaft durchführen zu dürfen, ist jede Elektrofachkraft verpflichtet, die elektrotechnischen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren. Deshalb beinhaltet das Lehrgangskonzept der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten regelmäßige eintägige Nachqualifizierungen.
Die Verantwortung, ob der ausführende Mitarbeiter weiterhin über eine ausreichende und aktuelle Qualifikation verfügt, liegt alleine beim Unternehmer. Die regelmäßige Nachqualifizierung wird innerhalb von drei Jahren nach der Erstschulung bzw. jeder Nachqualifizierung empfohlen.
Wichtiger Hinweis:
Spätestens alle drei Jahre müssen Sie Ihr Wissen auffrischen.
Zielgruppe zur Nachqualifizierung
Alle Elektrofachkräfte, deren Erst- oder letzte Nachschulung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich an alle, die den Abschluss „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erworben haben – unabhängig von der Ausbildungsinstitution.
Teilnahmebedingungen
Abgeschlossener Grundkurs zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".
Kurse und Preise
- Nachqualifizierung der Elektrofachkraft
für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
derzeit 245,00 €
inkl. Prüfungsgebühr
- Nachqualifizierung der Elektrofachkraft
für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
derzeit 245,00 €
inkl. Skipt und Prüfungsgebühr
Die nächsten Kurse zur Nachqualifizierung der Elektrofachkraft für Sie
21.11.2025: VollzeitNachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
Augsburg
23.01.2026: VollzeitNachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
Augsburg
13.02.2026: VollzeitNachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
Augsburg
24.04.2026: VollzeitNachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
Augsburg
22.05.2026: E-learningNachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
Augsburg
Bitte beachten Sie:
Interessenten aus dem Sanitär(Installateur)- und Heizungsbauerhandwerk benötigen die spezielle „Nachqualifizierung der Elektrofachkraft im Sanitär- und Heizungshandwerk“. Diese Qualifizierung können Sie an unserem Standort Kempten oder bei der Innung Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik, Augsburg, Tel. 0821 80846-0 absolvieren.