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Finanzielle Unterstützung Ihrer beruflichen WeiterbildungMeisterbonus - Ihre Leistung wird honoriert

Der Meisterbonus macht den erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung noch attraktiver. Ab 01.01.2023 wird dieser mit 3.000 € honoriert.



Meisterbonus 

Um die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung zu dokumentieren, hat Bayern nach der Abschaffung der Studiengebühren auch die berufliche Bildung entlastet. Die bayerischen Handwerkskammern hatten sich für eine Berücksichtigung und Wertschätzung der beruflichen Bildung stark gemacht und erfolgreich für eine Förderung eingesetzt.



Zahlreiche Fortbildungsteilnehmende können von den Vorteilen des "Meisterbonus" profitieren, zum Beispiel:

  • Meisterabsolventen
  • Geprüfte Betriebswirte (HwO)
  • Gebäudeenergieberater / Energieberater (HWK) und
  • andere Abschlüsse
  • Geprüfte kaufmännische Fachwirte (HwO)

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Jeder, der in Bayern seine Meister- oder eine gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, erhält ab 01.01.2023 den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro.

*Der Meisterbonus steht unter Haushaltsvorbehalt.

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Personen, die in Bayern wohnen oder ihren Arbeitsort in Bayern haben und die Prüfung in Bayern abschließen.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses. 

Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt sein. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird.

Für Ihre Meisterschule beachten Sie bitte, dass Sie in allen vier Teilen auch in Bayern geprüft worden sind! Bitte fragen Sie im Zweifelsfall nach; wir beraten Sie gern zu der idealen Reihenfolge Ihrer Prüfungsteile.  



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Die Richtlinien, die die Vorgabe des Meisterbonus im Einzelnen regeln, finden Sie bei der Bayerischen Staatskanzlei oder auch bei dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Kerstin Gratzke

Tel. 0821 3259-1326

Fax 0821 3259-2-1326

kerstin.gratzke--at--hwk-schwaben.de



Hinweis für bayerische Meisterabsolventen, die in Baden-Württemberg die Meisterprüfung erfolgreich ablegen:

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung des Meisterbonus (Bayern) bzw. der Meisterprämie (Baden-Württemberg).

Um den bayerischen Meisterbonus zu erhalten, muss von einer bayerischen Handwerkskammer ein Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung ausgestellt worden sein (Ausnahme: Prüfung kann in Bayern nicht abgenommen werden, weil kein Prüfungsausschuss besteht). Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern sein.

Voraussetzung für die baden-württembergische Meisterprämie ist eine nach dem 01.01.2020 bestandene Meisterprüfung. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.

Bitte beachten Sie: Meisterabsolventen, die in Bayern wohnen bzw. arbeiten und in Baden-Württemberg die Meisterprüfung erfolgreich ablegen, erhalten nach den derzeitigen Bestimmungen weder den Meisterbonus noch die Meisterprämie.



Kerstin Gratzke

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1326

Fax 0821 3259-2-1326

kerstin.gratzke--at--hwk-schwaben.de