
Fördermöglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
Mit einer finanziellen Förderung lernt es sich leichter. Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten für Fort- und Weiterbildung bei der Handwerkskammer für Schwaben.
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
Nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung können für den Besuch von
- Meisterkursen
- Geprüfter Betriebswirt (HwO)
- Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO)
das Aufstiegs-BAföG in Anspruch genommen werden, unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen.
Tipp:
Zur Zeit werden 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren erlassen sowie das Meisterprüfungsprojekt bezuschusst. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung werden weitere 50% der restlichen Darlehenssumme erlassen. Das lohnt sich!
Ihr Ansprechpartner
Meisterbonus - für 2022 verlängert
Zur Förderung der beruflichen Bildung erhalten alle Absolventen einer in Bayern durchgeführten Meisterprüfung oder gleichwertigen
öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung einen sogenannten Meisterbonus in Höhe von 2.000 €* vom Freistaat Bayern.
Alle weitere Infos erhalten Sie unter:
www.bildungschwaben.de/meisterbonus
Sie haben noch Fragen zum Meisterbonus?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner
Begabtenförderung
Sie haben einen besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung?
Wir unterstützen Sie bei Ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (kurz: SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.
Mit diesem Stipendium können anspruchsvolle Weiterbildungen über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren bis zu einer Höhe von 8.100 € gefördert werden.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein.
Sie haben noch Fragen zur Begabtenförderung?
Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Über die Agentur für Arbeit gibt es verschiedene Förderungen:
Bildungsgutschein
Mit dem Qualitätsmanagement und der Zertifizierung von Maßnahmen hat die Handwerkskammer für Schwaben die Grundlagen hierfür geschaffen.
Den Bildungsgutschein können Sie bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Kurzarbeit
Um auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf den Arbeitsmarkt positiv einzuwirken, hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Weiterbildung während einer Kurzarbeit vereinfacht und finanziell verbessert.
Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Gerne sagen wir Ihnen, welche Lehrgänge aus unserem Angebot im Rahmen dieser Programme gefördert werden.
Ihr Ansprechpartner
Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Baden-Württemberg
Seit dem 01. Juli 2015 besteht für Weiterbildungsteilnehmer aus Baden-Württemberg ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für eine Weiterbildung.
Beantragt werden können bis zu 5 Tage pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend weniger).
Der Anspruch besteht ab einer Beschäftigung von 12 Monaten im jeweiligen Betrieb.
Alle weiteren Infos finden Sie unter:
www.bildungsurlaub.de
Sie haben noch Fragen zum Bildungsurlaub?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner